Das TASTENKOLLEG ist umgezogen !

Alle Klavierkurse und der Klavierunterricht finden nun statt in:
Wethstraße 4, 97516 Oberschwarzach

Neue Telefonnummer: 0 93 82 / 31 95 800

Außerdem unterrichte ich seit dem Schuljahr 2024/2025 auch mittwochs in den Räumen der Musikschule Marktbreit im Schloss Marktbreit.

Wer ich bin ...

Ich bin Musiker aus Leidenschaft und arbeite gern und engagiert mit Menschen, denen Musik ebenfalls wichtig ist.

In meinen Unterricht fließt die Erfahrung aus über 40 Jahren Unterrichtstätigkeit mit Schülern aller Altersstufen und Vorkenntnisse ein.

Ob klein, ob groß: bei mir macht der Schüler*) die Musik. Jeder Schüler ist anders und bringt seine Persönlichkeit, Fähigkeiten und Vorstellungen mit.

Ich gehe individuell auf alle musikalischen Wünsche ein und helfe bei der Umsetzung am Klavier, und das in entspannter Unterrichtsatmosphäre.

Aufnahmen von meinen eigenen Kompositionen und Ausschnitte aus meinen Konzertprogrammen finden Sie auf meinem Youtube-Kanal barabas music:

https://www.youtube.com/channel/UCSBZznIv3U7tMJsDWQuZ2vg 

*) Der Einfachheit halber: Schüler = Schüler/innen, Sie = du/Sie, usw.

Was ist das Besondere 
am TASTENKOLLEG
?

Außer dem "normalen" Klavierunterricht, wo Lehrer und Schüler 30 oder 45 Minuten zusammen in einem Raum sitzen, gibt es im TASTENKOLLEG die besondere Unterrichtsform U+Ü (Unterricht + Üben), die inzwischen von den meisten Jugendlichen und Erwachsenen bevorzugt wird:
  • 2 oder 3 Schüler erhalten parallel Unterricht über ca. 90 Minuten. Dabei steht für jeden Schüler ein eigener Unterrichtsraum mit Klavier zur Verfügung.
  • Die reine Unterrichtszeit wird dabei auf mehrere kürzere Häppchen verteilt.
  • In der Zwischenzeit kann der Schüler alleine im Unterrichtsraum ungestört üben. Als Lehrer bin ich der Nähe, "störe" aber nicht.
  • Ich bekomme das Übe-Ergebnis zeitnahm mit und kann so korrigierend eingreifen, bevor sich Fehler festsetzen.
  • Schüler kommen in der Regel rascher voran als im "herkömmlichen" Unterricht.
Im TASTENKOLLEG stehen für diese Unterrichtsform zur Zeit 3 Unterrichtsräume mit Klavier zur Verfügung (ab 2026: 4 Räume).
Ist der U+Ü-Unterricht verpflichtend?Selbstverständlich dränge ich niemandem diese Unterrichtsform auf. In den letzten 10 Jahren wollten aber tatsächlich alle Jugendlichen und Erwachsenen beim U+Ü-Unterricht bleiben und können sich den "normalen" Unterricht gar nicht (mehr) vorstellen: "Das ist ja schrecklich, wenn der Lehrer ständig dabei sitzt, da bin ich gehemmt und fühle mich unter Druck gesetzt" (Schülerzitat).

Unterricht für Kinder Nicht für alle Kinder, insbesondere für die kleinen, ist die U+Ü-Methode geeignet. Das muss man im Einzelfall einfach ausprobieren.

Je nach Alter, Reife und Konzentrationsfähigkeit gibt es für Kinder individuelle Unterrichtsformen:
  • Normaler Einzelunterricht 30 Minuten
  • Normaler Einzelunterricht 45 Minuten
  • U+Ü in einer 2-er-Gruppe 45, 60 oder 75 Minuten, wobei erprobte Musikspiele in der Gruppe zur Auflockerung zwischen den einzelnen Übungsphasen sorgen.
  • Andere Modelle sind nach Absprache möglich
Kinder sollten auf jeden Fall wöchentlich zum Unterricht kommen.

Flexibler Turnus

Für jeden Terminkalender die optimale Lösung:

  • ein fester Termin wöchentlich
  • 2-wöchentlich als Unterrichts-Sharing (ausführlicher -->Sharing
  • unregelmäßig mit Six-Pack:
    sechs Termine zahlen und den nächsten Termin jeweils neu vereinbaren
    (auch schön als Geschenk für einen Klavier spielenden Menschen)
  • Termine jeweils einzeln vereinbaren
  • eine oder mehrere Einheiten bei einem KlaWo (Klavierwochenende buchen)
    --> Themen/Kursthemen.htm
Was mir als Pädagoge wichtig ist

Musizieren ist mehr als das Erzeugen der richtigen Töne zum richtigen Zeitpunkt.

In meinem Unterricht spielen das Erlernen physiologisch günstiger Bewegungsabläufe und die Ausbildung des inneren Gehörs eine wichtige Rolle.

Zu beiden Themen wurden meine Methoden und mein eigenes Spiel durch Peter Feuchtwangers "Klavierübungen" und Beata Zieglers "Gedanken zum inneren Hören" maßgeblich bereichert.

Klavierunterricht soll natürlich auch Spaß machen. Dafür sorgt unter anderem mein Comic-Klavierschüler EGON mit sinen schrägen Einfällen. Mehr dzu unter -->Egons Notenkiste

Was wollen Sie bei mir lernen?

Was wollen Sie bei mir lernen?

Ich betrachte mich als Dienstleister. Das heißt, was Sie lernen wollen, bringe ich Ihnen bei: Blues, Boogie-Woogie, Rock’n Roll, Rockballaden, Jazzimprovisation, Barmusik, Klassik, oder von jedem etwas.

 

   

Unterrichts-Sharing Wenn Sie nicht jede Woche kommen können, ...

... biete ich Ihnen ein Unterrichts-Sharing an.

Das bedeutet, dass sich mit einem anderen Schüler einen Termin teilen. Sie erhalten dann nur 17 Unterrichtseinheiten im Jahr. Am Schuljahresanfang wird im Terminplan genau festgelegt, wer wann kommt.

Dies setzt natürlich von Ihnen und Ihrem Sharing-Partner Zuverlässigkeit und gegebenenfalls eine gewisse Flexibilität voraus. Wenn Sie innerhalb des Jahres den Turnus ändern wollen und sich untereinander uneins sind, übernehme ich keine Verantwortung. Im Zweifelsfall gilt dann für die vereinbarte Unterrichtsdauer der anfangs festgelegte Terminplan.

 

   

Unterrichtsorte
Oberschwarzach

(zwischen Wiesentheid und Gerolzhofen)

TASTENKOLLEG
Wethstraße 4

Dienstag und Donnerstag

Marktbreit Musikschule Marktbreit und Umgebung 1981 e.V.
im Schloss Marktbreit, 2. Stock, Raum 1

Mittwoch
 

   

Finanzen / Geschäftsbedingungen

 

Das liebe Geld und wieviel Unterricht Sie dafür bekommen

Das liebe Geld und wieviel Unterricht Sie dafür bekommen

  • Regelmäßiger Unterricht jede Woche
    Eine gegebene Unterrichtseinheit kostet 
    EUR 37,50 EUR

    Im Jahr sind für 34 Unterrichtseinheiten insgesamt EUR 1275,- zu zahlen. Sie begleichen die Unterrichtsgebühr der Einfachheit halber in gleichbleibenden Raten (am besten als Dauerauftrag oder per Lastschrift), also

    • 106,25 EUR im Monat oder

    • 318,75 EUR im Quartal.

    Sie zahlen nur die tatsächlich gegebenen Unterrichtseinheiten ("Kleingedrucktes" bezüglich abgesagter Termine siehe unten).

  • Regelmäßiger Unterricht als Unterrichts-Sharing (zwei Schüler teilen sich einen Termin und wechseln sich von Woche zu Woche ab):
    Wegen des größeren Verwaltungs- und Organisationsaufwandes kostet die gegebene Unterrichtseinheit (45 Minuten) 39,50 EUR.

    Im Jahr sind für 17 Unterrichtseinheiten insgesamt 671,50 EUR fällig. Überweisen Sie also bitte

    •  55,95 EUR im Monat oder

    • 167,85 EUR im Quartal.

    Sie zahlen nur die tatsächlich gegebenen Unterrichtseinheiten ("Kleingedrucktes" bezüglich abgesagter Termine siehe unten).

  • Unregelmäßiger Unterricht (einzelne Termine werden jedes Mal neu vereinbart):
    Eine Unterrichtseinheit kostet 42,- EUR.

  • Unregelmäßiger Unterricht im Six-Pack
    6-mal Unterricht bei flexibler Zeiteinteilung für insgesamt 240,- EUR
    Eine Unterrichtseinheit kostet dabei 40,- EUR.
    (schön auch als Geschenk für einen Klavier spielenden Menschen)
  • Bankverbindung:
    Konto 3114090, BLZ 83094495,
    EthikBank
    IBAN DE54 8309 4495 0003 1140 90, BIC GENODEF1ETK
    Kontoinhaber Helge Barabas.

 

   

Geschäftsbedingungen Unterrichtsjahr / Schulferien / Feiertage

Im Unterrichtsjahr werden 34 Unterrichtseinheiten gegeben (Unterrichts-Sharing: 17). Diese Zahl an Unterrichtseinheiten garantiere ich Ihnen ("Kleingedrucktes" bezüglich abgesagter Termine siehe unten). Das Unterrichtsjahr richtet sich weitgehend nach dem Schuljahr in Bayern.

Jeder Schüler erhält zu Beginn des Unterrichtsjahres einen vollständigen Plan mit allen Unterrichtsterminen. Dieser Plan gilt als verbindlich. Tragen Sie diese Termine bitte in Ihren Kalender ein!

Probezeit / Kündigung

Die ersten 5 Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann das Unterrichtsverhältnis jederzeit durch beide Seiten gekündigt werden.

Nach der Probezeit kann mit einer Frist von mindestens 5 Unterrichtsterminen zum Ende des Unterichtsjahres oder - halbjahres gekündigt werden.

Was passiert, wenn ich den Unterricht absagen muss?

Muss ich den Unterricht absagen (z.B. wegen Konzerten, Krankheit), werden die Stunden in jedem Fall nachgeholt.

Wenn Sie verhindert sind à Stundentausch

Wenn Sie einen Unterrichtstermin nicht wahrnehmen können, versuchen Sie bitte, mit einem anderen Schüler zu tauschen. Zu diesem Zweck gebe ich allen Schülern meinen Wochenstundenplan mit den Telefonnummern aller Schüler (sofern diese mit der Weitergabe ihrer Telefonnummer einverstanden sind).

Langfristige Absagen

Bei rechtzeitig bekanntgegebenen (spätestens am Freitag der Vorwoche) und begründeten Absagen (z.B. Schulveranstaltung, Urlaub außerhalb der Schulferien, u.ä.) hole ich die von Ihnen abgesagten Unterrichtsstunden nach, auch wenn der Stundentausch nicht klappen sollte.

Die Zahl der ausstehenden/überschüssigen Unterrichtseinheiten halte ich für jeden Schüler in einer Liste fest.

Wenn Sie noch Stunden gut haben, liegt es an Ihnen, sich um die Nachholtermine zu kümmern und sich nach meinen Freiterminen zu richten.

Kurzfristige Absagen

Wenn Sie kurzfristig absagen, gilt der Unterricht als gehalten und muss bezahlt werden.

Ich bin nicht kleinlich, wenn zuverlässige Schüler ausnahmsweise einmal kurzfristig absagen müssen (z.B. wegen Krankheit oder dringender Termine) und biete dann trotzdem Ersatzstunden an. Dies sollten aber wirklich Ausnahmen bleiben.

Nachholstunden durch Klavierwochenenden

Für meine Schüler biete ich die Möglichkeit an, ausgefallenen Unterricht im Rahmen eines Klavierwochenendes nachzuholen. Dabei rechne ich eine Übungsphase als eine Nachholstunde.

Schüler und SchülerInnen

Wenn ich hier von "Schülern" rede, sind natürlich gleichermaßen "Schülerinnen" gemeint.

Vergleichen Sie meine Bedingungen mit den Unterrichtsverträgen von Musikschulen

Auszug aus einem typischen Unterrichtsvertrag einer Musikschule, der den Empfehlungen des VDMK (Verband deutscher Musikerzieher und konzertierender Künstler e.V.) folgt:

  • Entfällt der Unterricht seitens des Schülers wegen Krankheit zusammenhängend länger als 4 Unterrichtseinheiten, erfolgt auf schriftlichen Antrag eine anteilige Rückvergütung ab der 5. Unterrichtseinheit in Höhe von 50% der Unterrichtsgebühren pro Unterrichtseinheit.
    P.S.: Wenn Sie aus anderen Gründen als durch Krankheit nicht zum Unterricht kommen können (schulische, berufliche Gründe, o.ä.), besteht bei Musikschulen grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholstunden oder Rückvergütung, selbst wenn die Absage lange im Voraus erfolgt und sich über mehrere Wochen erstreckt.
  • Entfällt der Unterricht seitens der Musikschule zusammenhängend länger als 2 Unterrichtseinheiten, wird der Unterricht nachgeholt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht. à Wenn der Lehrer also öfters einmal für eine Woche krank ist, fällt der Unterricht ersatzlos aus, und Sie bezahlen trotzdem.

Sie sehen, dass meine Bedingungen bei weitem kulanter als bei den meisten öffentlichen oder privaten Musikschulen sind.

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